Zusammenfassung: In vorliegende Entscheidung bildet die Frage das zentrale Element, ob ein Vergabeverstoß eines öffentlichen Auftraggebers vorliegt und somit Schadenersatzansprüche gegen diesen auch verschuldensunabhängig möglich sind.
Rechtsgrundlagen: RL 89/665/EWG ; RL 92/50/EWG