Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der OGH dahingehend zu äußern, ob der Austausch eines technisch nicht manipulierten Kilometerzählers iSe Unterschiebens eines Gegenstandes zu Beweiszwecken den Tatbestand des Beweismittelbetrugs erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 1 Z 1 StGB