Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt fest, dass ein unbekannter, aber unterfertigter, Text den Erklärenden sehr wohl zu binden vermag.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB
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Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt fest, dass ein unbekannter, aber unterfertigter, Text den Erklärenden sehr wohl zu binden vermag.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB
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