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§ 871 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/27ÖJZ 2011, 185 - 186 Heft 4 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt fest, dass ein unbekannter, aber unterfertigter, Text den Erklärenden sehr wohl zu binden vermag.

Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB

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