Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob der Angeklagte das Recht auf Übersetzung sämtlicher Akteninhalte geltend machen kann oder ob es reicht, dass der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äußern konnte.
Rechtsgrundlagen: § 56 Abs 1 StPO
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