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Keine Rückforderungsmöglichkeit einer Geldstrafe bei Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung zu vermeiden

ExekutionsrechtJudikaturHelmut Hörtenhuber; Daniela UrbanÖJZ 2011/107ÖJZ 2011, 1036 Heft 22 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf das VfGH-Urteil A 8/10 vom 30.6.2011 hingewiesen, welches sich mit der Zulässigkeit der Rückerstattung einer Geldstrafe im Exekutionsverfahren bei Vorliegen von Zustellmängeln befasst.

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