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Keine Bedeutung des Vorsatzerfordernisses für Strafausschließungsgründe

StrafrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/6EvBl 2011, 36 - 37 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung eindeutig fest, dass iZm schwerem sexuellem Missbrauch der Vorsatz des Täters in Hinblick auf die irrtümliche Annahme eines Strafausschließungsgrundes unbeachtlich ist.

Rechtsgrundlagen: § 206 Abs 4 StGB

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