Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob die Nichtbeachtung des Verteidigerzwanges wegen Verteidigerabwesenheit im Einzelrichterverfahren als Nichtigkeitsgrund zu würdigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 1a StPO