Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Unterlassen der Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung und einer Jagdkarte zulasten des Jagdveranstalters haftungsbegründend wirkt.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1311 ABGB; § 36 Stmk JagdG