Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Umstand, dass sich Nichtigkeitsgründe alleine auf Anträge in der HV beziehen können.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 1 Z 5 StPO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Umstand, dass sich Nichtigkeitsgründe alleine auf Anträge in der HV beziehen können.
Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 1 Z 5 StPO
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