Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag thematisiert die Unzulässigerklärung von Tatsachenbestätigungen im Regime des KSchG unter analoger Anwendung des § 6 Abs 1 Z 11 KSchG. Wie weit reicht die Analogie unter Zugrundelegung von Judikatur und herrschender Lehre?
Rechtsgrundlagen: § 883 ABGB; § 915 ABGB; § 6 Abs 1 Z 11 KSchG