§ 617 ZPO
Der Beitrag geht auf die Entscheidung des OGHs vom 22.7.2009 ein, in der er sich erstmals seit dem Inkrafttreten des SchiedsRÄG 2006 mit dem Einwand der Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung mit Verbrauchern beschäftigt. Vorgestellt werden die Rechtsgrundlagen und auch die Aspekte der Anwendbarkeit des § 617 ZPO auf Schiedsverfahren im Ausland.