Zusammenfassung: In seinem Beitrag widmet sich der Autor umfassend der Frage der Anfechtung wegen Irrtums iZm Wertpapiergeschäften. Dabei wird auf den Begriff der lauterkeitsrechtlichen Irreführungseignung und die zivilrechtliche Irreführung eingegangen. Wie ist in weiterer Folge der durchschnittliche, verständige Marktteilnehmer zu sehen? Welche Bedeutung haben Werbung und Prospekte? Kann der Irrende auch anfechten, wenn ihm ein Fehlverhalten zurechenbar ist? Rechtfertigt eine lauterkeitswidrige Werbemaßnahme bereits die zivilrechtliche Irrtumsanfechtung?