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Einbau von Verbundfenstern ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/156EvBl 2010, 1074 - 1076 Heft 23 und 24 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage einer klärenden Analyse zuzuführen, ob Verbundfenster zu den allgemeinen Teilen der Außenhaut des Gebäudes zählen und ein Einbau somit von der Eigentümergemeinschaft zu tragen ist.

Rechtsgrundlagen: § 3 MRG

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