§ 27 SMG
Mit seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof klar, dass entscheidenden Tatsachen, wie eben der Art des Wirkstoffs, im Urteil Raum zu geben ist. Reicht bereits die Bezeichnung mit Marken- und Handelsnamen?
OGH 24.8.2010, 14 Os 112/10t
§ 27 SMG
Mit seiner Entscheidung stellt der Gerichtshof klar, dass entscheidenden Tatsachen, wie eben der Art des Wirkstoffs, im Urteil Raum zu geben ist. Reicht bereits die Bezeichnung mit Marken- und Handelsnamen?
OGH 24.8.2010, 14 Os 112/10t