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Schiedsspruch mangels mündlicher Verhandlung aufgehoben

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Martin Platte (Anmerkung)EvBl 2010/148EvBl 2010, 1017 - 1019 Heft 22 v. 15.11.2010

Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis in vorliegender Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass infolge der Nichtbeachtung eines Antrags zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Schiedsgericht der Aufhebungsgrund nach § 611 Abs 2 Z 2 ZPO bewirkt und somit als Verstoß gegen die Verhandlungspflicht ein entsprechender Schiedsspruch aufzuheben ist.

Rechtsgrundlagen: § 598 ZPO

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