Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache klärt der OGH die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Schriftformerfordernis für den Beitritt zu einer materiell fremden Schuld analog zu § 1346 Abs 2 ABGB anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1346 Abs 2 ABGB
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