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§ 43 Abs 4 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/154ÖJZ-LS 2010, 929 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis nimmt der OGH Stellung zu der Frage, ob sich die Richterausgeschlossenheit im Verfahren über einen Wiederaufnahmeantrag auch auf Rechtsmittelrichter, ungeachtet ihrer Entscheidung über Tat- und Streitfragen, erstreckt.

Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 4 StPO

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