Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob der Wechsel von einer mündelsicheren Anlage des Kindesvermögens auf einem Sparbuch zum Ankauf von Goldmünzen genehmigungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 149 Abs 1 ABGB
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob der Wechsel von einer mündelsicheren Anlage des Kindesvermögens auf einem Sparbuch zum Ankauf von Goldmünzen genehmigungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 149 Abs 1 ABGB
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