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Wer darf strafverteidigen?

Strafprozessrechta. Univ.-Prof. Dr. Peter G. Mayr, Universität Innsbruck; a. Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier, Universität InnsbruckÖJZ 2009/29ÖJZ 2009, 254 - 263 Heft 6 v. 15.3.2009

Zusammenfassung: Univ.-Prof. Mayr und Univ.-Prof. Venier beleuchten in ihrem Beitrag die durch das Strafprozessreformgesetz bedingten Neuregelungen betreffend die Verteidigungsbefugnis in Strafsachen. Sie gehen dabei sowohl auf die historische Entwicklung der Strafprozessordnung als auch auf die gegenwärtige Rechtslage ein und unterziehen diese einer kritischen Würdigung.

Rechtsgrundlagen: § 39 StPO; § 48 Abs 1 Z 4 StPO; § 58 Abs 2 StPO; § 5 Abs 1 NO

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