§ 1392 ABGB
Es ist sittenwidrig, eine Forderung nur deshalb von einem Vermögenslosen einklagen zu lassen, um sich damit dem Prozesskostenrisiko zu entziehen.
OGH 7 Ob 206/08g
§ 1392 ABGB
Es ist sittenwidrig, eine Forderung nur deshalb von einem Vermögenslosen einklagen zu lassen, um sich damit dem Prozesskostenrisiko zu entziehen.
OGH 7 Ob 206/08g