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§ 28 Abs 2 DSG

OGH-LeitsätzeDatenschutzÖJZ-LS 2009/33ÖJZ-LS 2009, 233 Heft 5 v. 1.3.2009

§ 28 Abs 2 DSG

Der Leitsatz besagt, dass aus der gewerberechtlichen Zulässigkeit des Sammelns von bonitätsrelevanten Daten keine Einschränkung des Löschungsrechts des Betroffenen abzuleiten ist.

OGH 6 Ob 195/08g

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