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§ 63 Abs 2 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2009/39ÖJZ-LS 2009, 236 Heft 5 v. 1.3.2009

§ 63 Abs 2 StPO

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass trotz Kündigung oder Zurücklegung der Vollmacht der Verteidiger nicht von seiner Pflicht zur Rechtsmittelausführung entbunden ist.

OGH 15 Os 122/08t

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