§ 17 Abs 3 UrhG
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die bislang umstrittene Frage zu klären, ob der im UrhG verwendete Begriff "Leitungen" auch auf die im Mobilfunk eingesetzten Funkverbindungen anzuwenden ist.
OGH 4 Ob 89/08d
§ 17 Abs 3 UrhG
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die bislang umstrittene Frage zu klären, ob der im UrhG verwendete Begriff "Leitungen" auch auf die im Mobilfunk eingesetzten Funkverbindungen anzuwenden ist.
OGH 4 Ob 89/08d