Zusammenfassung: Georg Kodek geht in seinem Beitrag der Frage nach, wer im Verlassenschaftsverfahren die Verantwortung für die Ausforschung unbekannter Erben trägt. Es wird sowohl auf die Rechtslage gem dem AußStrG 1854 eingegangen als auch Änderungen durch das AußStrG 2003 aufgezeigt. In detaillierter Weise wird auf die diesbezüglichen Funktionen des Verlassenschaftsgerichts als auch auf die des Verlassenschaftskurators eingegangen.