§ 1 UWG; § 59 Abs 1 AMG; § 57 ÄrzteG 1988
Der OGH befasst sich in der vorliegenden Entscheidung eingehend mit den Begriffen "Abgabe eines Arzneimttels" und "Anwendung eines Arzneimttels". In der gegenständlichen Entscheidung stellt sich die Frage, ob bei Bezug von Arzneimitteln zur Behandlung der Patienten ein seitens des Lieferanten ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.