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§ 364 Abs 2 Z 3 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2009/24ÖJZ-LS 2009, 141 Heft 3 v. 1.2.2009

§ 364 Abs 2 Z 3 StPO

Im vorliegenden Fall weist der OGH die Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung des Berufungsgerichts als unzulässig zurück.

OGH 12 Os 119/08d

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