Zusammenfassung: Korn stellt in seinem Beitrag den Entwurf zur Mediengesetznovelle 2009 vor, der u.a. neue Obergrenzen in den Bestimmungen des § 6 und 7 MedienG, ferner im § 120a StGB oder im UrhG vorsieht. Im Zentrum des Entwurfs steht weiters der Ausbau des Identitätenschutzes auf Angehörige von Opfern, Verdächtigen, Verurteilten oder Zeugen, das Einfügen von Entschädigungsuntergrenzen oder die Schaffung eines neuen Straftatbestandes der Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen im StGB.