§ 7b MedienG
Die Entscheidung hatte sich mit der Frage des medienrechtlichen Schutzes der Unschuldsvermutung im Falle einer Anlasstat gem. § 21 Abs 1 StGB zu befassen und prüfte, ob der Anwendungsbereich auch auf den Vorwurf bloß strafbedrohter Handlungen ausgeweitet werden kann.
OGH 24.6.2009, 15 Os 164/08v