§ 215 Abs 4 StPO
Der OGH hatte zu erwägen, wie im Falle vorzugehen ist, wenn die Sache zur Entscheidung über den Einspruch an das zuständige OLG übertragen wurde.
OGH 23.7.2009, 13 Ns 46/09g
§ 215 Abs 4 StPO
Der OGH hatte zu erwägen, wie im Falle vorzugehen ist, wenn die Sache zur Entscheidung über den Einspruch an das zuständige OLG übertragen wurde.
OGH 23.7.2009, 13 Ns 46/09g