§ 16 Abs 1 UrhG
Gegenständlich hatte der OGH den Begriff des "Feilhaltens" im Lichte des § 16 UrhG zu behandeln. Weiters wurde der Unterlassungsanspruch beleuchtet.
OGH 12.5.2009, 4 Ob 34/09t
§ 16 Abs 1 UrhG
Gegenständlich hatte der OGH den Begriff des "Feilhaltens" im Lichte des § 16 UrhG zu behandeln. Weiters wurde der Unterlassungsanspruch beleuchtet.
OGH 12.5.2009, 4 Ob 34/09t