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§ 15j MSchG

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtÖJZ-LS 2009/1ÖJZ-LS 2009, 38 - 39 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 15j MSchG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob auch dann der Kündigungsschutz der §§ 15h ff MuttSchG zur Anwendung gelangt, wenn die Arbeitnehmerin ein Formgebot beim Verlangen der Teilzeitbeschäftigung verletzte.

OGH 20.8.2008, 9 ObA 80/07s

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