§ 290 Abs 1 StPO; §§ 312 ff StPO; § 345 Abs 1 Z 6 StPO; § 362 Abs 1 StPO
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu Fragen betreffend das Verfahren vor dem Geschworenengericht. Können Feststellungsmängel in einem geschworengerichtlichen Verfahren im Zuge der außerordentlichen Wiederaufnahme vom OGH wahrgenommen werden?