§ 1319a ABGB; § 93 Abs 1 StVO
In seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Weg innerhalb einer Wohnhausanlage unter § 93 StVO zu subsumieren ist. Hilfsweise wird die Anwendung des § 1319a ABGB bzw. Auswahlverschulden bei Betrauung eines Dritten herangezogen, um Schäden aufgrund der Nichträumung vereister Gehwege zu behandeln.