§ 1393 ABGB
Der OGH hatte im Rahmen seiner Entscheidung zu erkennen, ob eine Konkurrenzklausel einen selbständigen wirtschaftlichen Wert aufweist und somit durch eine Betriebsveräußerung abgetreten werden kann.
OGH 29.4.2009, 9 Ob 85/08b; OLG Graz 4 R 115/08a; LGZ Graz 18 Cg 48/08s