§ 879 Abs 3 ABGB
Der OGH prüfte, ob eine Verfallsbestimmungen in AVB gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB ist, wenn diese dem Auftragnehmer weniger als 14 Tage Frist für Einwendungen gegen die korrigierte Schlussrechnung bei sonstigem Anspruchsverlust gewährte. Mit einem Praxishinweis.