Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich in der Entscheidung mit der Frage, welchen rechtlichen Status Beiräte in der österreichischen Rechtsordnung haben und ob diese im Rahmen der Amtshaftung von Bedeutung sein können.
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 60 K-NSG 2002; § 62 K-NSG 2002