Zusammenfassung: Höllwerth stellt in seinem Beitrag die kostenrechtliche Novität des § 54 Abs 1a ZPO vor, die durch das BBG 2009 Einzug in das österreichische Zivilprozessrecht gehalten hat. Er geht dabei grundsätzlich auf die Frage des Kostenersatzes ein und analysiert einige Details der neuen Regelung, wie Fragen zur Kostenverzeichnung, die Aushändigung des Kostenverzeichnisses an den Gegner oder die möglichen Einwendungsformen.