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§ 2d Abs 3 Z 3 AVRAG

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtÖJZ-LS 2009/97ÖJZ-LS 2009, 615 Heft 13 v. 1.7.2009

§ 2d Abs 3 Z 3 AVRAG

Der OGH befaßte sich mit der Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten, die die Höhe nicht aliquot (vom Ende der Ausbildung bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer) ausgewiesen hatte.

OGH 1.4.2009, 9 ObA 126/08g

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