Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag nimmt Bezug auf das 2. GewaltschutzG und stellt die mit 1.6.2009 in Kraft getretenen Neuerungen vor. Insbesondere wird auf die Verbesserungen bei den EV zum Schutz vor Stalking sowie auf die einzelnen Verfahrensschritte eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO; § 382e EO; § 382f EO