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Unfallversicherungsschutz für Sportunfall im Zug einer betrieblichen Veranstaltung

SozialversicherungsrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/72EvBl 2008, 368 - 370 Heft 9 v. 1.5.2008

§ 175 Abs 1 ASVG

In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der OGH mit der Frage, ob auch unfallträchtige Sportarten, wie in diesem Fall Rafting, die während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ausgeübt werden, unter den Unfallversicherungsschutz fallen können.

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