§ 292j EO
Der OGH hatte sich mit der Auslegung des § 292j EO zu befassen. Will er nur Schutz vor Berechnungsfehlern bieten? Im gegenständlichen Fall zahlte die Dienstgeberin des Verpflichteten nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspflegers nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Abfertigung an den Verpflichteten aus.