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Vertragliche Verpflichtung des Mieters, den Mietgegenstand neu ausgemalt zurückzustellen

Miet- und WohnrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/27EvBl 2008, 147 - 150 Heft 4 v. 15.2.2008

§ 3 Abs 2 MRG; § 8 Abs 1 MRG; § 879 ABGB; § 1096 ABGB; § 1109 ABGB

Eine Vereinbarung, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mietgegenstand neu ausgemalt zurückzustellen ist, widerspricht nicht den guten Sitten; sie ist selbst dann zulässig, wenn das Mietverhältnis dem MRG unterliegt.

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