Zusammenfassung: Durch die neuen § 153 AußerStrG und § 798a ABGB kam es zu Veränderungen im System der Abhandlungen geringwertiger und überschuldeter Nachlässe. Die neuen Bestimmungen bringen jedoch nicht nur Vereinfachungen, sondern auch Probleme mit sich. Dies ua im Zusammenhang mit der Parteistellung im Abhandlungsverfahren und dem sachenrechtlichen Schicksal der Nachlassaktiva.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 IESG; § 798a ABGB; § 153 AußStrG