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Eingeschränkte Prüfbefugnis des Grundbuchsgerichts

GrundbuchsrechtErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2008/20EvBl 2008, 110 - 111 Heft 3 v. 1.2.2008

§ 94 GBG

Die Grenzen der Prüfbefugnis des Grundbuchsgerichts sind mit den rechtserzeugenden Tatsachen beschränkt. Nachträglich vorgelegte, also nicht bereits an die Gesuchsbegründung angehängte Grundbuchsurkunden, welche Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchstandes begründen, haben auf die Prüfbefugnis des Grundbuchgerichts keinen Einfluss.

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