Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über Bestimmungen der SPG-Novelle, durch die Sicherheitsbehörden vereinfacht Auskunft über Teilnehmer- und Standortdaten von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen E-Commerce-Dienstanbietern erlangen können.
Rechtsgrundlagen: § 53 SPG