§ 140 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Vater seiner Tochter weiterhin Unterhalt gewähren muss, obwohl die Tochter bereits Volljährigkeit war und die Handelsschule abgeschlossen hatte. Im gegenständlichen Fall besuchte die Antragstellerin einen dreijährigen Aufbaulehrgang mit Maturaabschluss. Fraglich war, ob durch diesen Lehrgang die Chancen auf ein besseres Fortkommen erhöht werden.