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Strafprozessrecht - § 234 StPO

Evidenzblatt-LeitsätzeStrafprozessrechtEvBl 2008/40EvBl 2008, 972 Heft 23 und 24 v. 1.12.2008

§ 234 StPO

Der OGH hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit des Ausschlusses einer Angeklagten von der Hauptverhandlung zu befassen, die sich weigerte, ihren Gesichtsschleier vor Gericht abzunehmen.

OGH 27.8.2008, 13 Os 83/08t

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