vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsschutz bei In-vitro-Fertilisation

ArbeitsrechtJudikaturHelge Hoch, Erich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/175EvBl 2008, 951 - 952 Heft 23 und 24 v. 1.12.2008

§ 10 Abs 1 MSchG

Der OGH hatte nach Vorlage der Rechtssache an den EuGH zu entscheiden, ob eine Frau bei In-vitro-Fertilisation bereits dann als "schwanger" anzusehen ist (und damit vom Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG erfasst ist), wenn zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung ihre Eizellen zwar schon befruchtet sind, diese jedoch noch nicht in ihre Gebärmutter eingesetzt wurden. Liegt ein allfälliges anderes verpöntes Motiv der Kündigung vor?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!