§ 932 ABGB; § 933a ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage der Gewährleistung und des Schadenersatzes nach einem Gebrauchtwagenkauf zu befassen. Kann Verbesserung begehrt werden, wenn diese zu einer erheblichen Wertsteigerung der Sache führen würde?