§ 58 AußStrG; § 71 Abs 4 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Gehörverletzung durch Zustellung der Rechtsmittelentscheidung an die übergangene Partei geheilt wird.
OGH 11.7.2008, 3 Ob 76/08k
§ 58 AußStrG; § 71 Abs 4 AußStrG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Gehörverletzung durch Zustellung der Rechtsmittelentscheidung an die übergangene Partei geheilt wird.
OGH 11.7.2008, 3 Ob 76/08k